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Im April 2010 wurde die Idee zu einer Stiftung durch Chunjin Xiong in Berlin geboren, um die daoistische Kultur zu erhalten und zu fördern. Am 23. November 2010 wurde die Dao Foundation von der Senatsverwaltung für Justiz in Berlin als rechtsfähige Stiftung i. S. des §80 BGB i.V.m. §2 Abs. 1 Berliner Stiftungsgesetz anerkannt. Sie ist auch gleichen Datums vom Finanzamt für Körperschaften, Berlin gemeinnützig anerkannt gemäß §§ 51 ff AO.